SVG eine Strafe ab 18 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 600.00 vor (VBRS-Richtlinien S. 10). Das vorliegend geschützte Rechtsgut liegt in der Verkehrssicherheit beziehungsweise im Schutz von Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer (hierzu und zum