Der Beschuldigte handelte zudem über eine verhältnismässig lange Dauer von einem Jahr mit Betäubungsmitteln. Je länger die Handelstätigkeit dauert, desto schwerer wiegt das Verschulden. Neutral beurteilt wird hingegen, dass es sich bloss um einen lokalen und nicht um einen internationalen Handel gehandelt hat. Zu Gunsten des Beschuldigten wirkt sich aus, dass ihm – als eigentlichem Endabnehmer – innerhalb der Organisation des Drogenhandels keine hohe Stellung zukommt.