Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. September 2019 antwortete er auf die Frage, warum er trotz entzogenem Ausweis Auto fahre, entwaffnend ehrlich: "Ich habe eine Garage. Ich brauchte das Auto. Seien wir ehrlich: Ich brauche einfach das Auto." (pag. 405 Z. 32 ff.). Insgesamt kann demnach festgehalten werden, dass der Beschuldigte eine hartnäckige Bereitschaft aufweist kriminell zu handeln und er damit eine absolute Uneinsichtigkeit an den Tag legt. Daraus ist zu schliessen, dass blosse Geldstrafen vorliegend nicht geeignet sind, präventiv einzuwirken beziehungsweise den Beschuldigten künftig vor weiteren Straftaten abzuhalten.