Offensichtlich hat er sich weder durch die Vorstrafen, mit denen er (auch) zu unbedingten Geldstrafen verurteilt wurde, noch durch das hängige Verfahren beeindrucken lassen. Im Rahmen der Befragung bei der Staatsanwaltschaft von 4. April 2018 gab er dabei auf Frage, ob er sich jetzt an das Fahrverbot halte, zur Antwort: "Jetzt schon, ja." (pag. 188. Z. 110 f.), setzte sich aber gleichwohl am 28. April 2018 – notabene 4 Wochen später – wieder ans Steuer und verursachte die Kollision mit dem Motorrad. Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. September 2019 antwortete er auf die Frage, warum er trotz entzogenem Ausweis Auto fahre, entwaffnend ehrlich: