Das vorliegende Verfahren betrifft das Fahren ohne Berechtigung in vier Fällen im Zeitraum Juni 2017 bis April 2018 sowie das Fahren in fahrunfähigem Zustand vom 26. Juli 2017. Der Beschuldigte ist in der Folge trotz hängigem Verfahren frisch fröhlich weitergefahren und wurde soweit bekannt ein letztes Mal am 10. Juli 2019 dabei erwischt, was zum Strafmandat vom 24. Februar 2020 führte. Offensichtlich hat er sich weder durch die Vorstrafen, mit denen er (auch) zu unbedingten Geldstrafen verurteilt wurde, noch durch das hängige Verfahren beeindrucken lassen.