vom 26.06.2015, Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland 27.08.2015, Urteil Regionalgericht Emmental-Oberaargau vom 03.12.2015), wobei die zweite Geldstrafe ebenfalls unbedingt ausgesprochen und die erste schliesslich widerrufen wurde (Urteil Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28.11.2016). Schliesslich liegt eine Verurteilung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand vor (Urteil Regionalgericht Emmental-Oberaargau vom 03.12.2015). Das vorliegende Verfahren betrifft das Fahren ohne Berechtigung in vier Fällen im Zeitraum Juni 2017 bis April 2018 sowie das Fahren in fahrunfähigem Zustand vom 26. Juli