Es liegen in den letzten gut fünf Jahren drei rechtskräftige Urteile vor wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises (Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 06.08.2015, Urteil Regionalgericht Emmental-Oberaargau vom 03.12.2015, RG Bern-Mittelland vom 28.11.2016), wobei in zwei Fällen bereits eine unbedingte Geldstrafe ausgesprochen wurde und das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau eine mehrfache Begehung betrifft. Weiter ist er mehrfach wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern vorbestraft (Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland