13. Rechtliche Grundlagen 13.1 Betäubungsmittelwiderhandlungen i.S.v. Art. 19 BetmG Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zu Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a BetmG kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 39 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 481 ff.). Ergänzend und präzisierend ist Folgendes festzuhalten: Der Grundstraftatbestand von Art. 19 Abs. 1 Bst.