I B. 1 dieses Urteils). Gegenstand der rechtlichen Würdigung bilden hingegen die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen durch Besitz, Lagern, Befördern, Veräussern und Anstalten treffen zur Veräusserung von Kokain (Ziff. II dieses Urteils).