173 Z. 69 f.). In der Einvernahme vom 4. April 2018 führte er aus, dass er jeweils Kokain und Heroin an Kollegen abgegeben habe (pag. 191 Z. 220 ff.). Allerdings gab er in der nächsten Frage an, dass er Heroin schon mal konsumiert habe, dies – bezüglich die sichergestellte Menge im Fahrzeug – aber sein erster Kauf gewesen sei (pag. 191 Z. 223 ff.). Auch betreffend das Heroin ergibt sich anhand der widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten kein einheitliches und stimmiges Bild.