403 Z. 4 ff.). Auf Vorhalt der Berechnung der Staatsanwaltschaft, ob es korrekt sei, dass er ca. 4/5 der Gesamtmenge jeweils an Kollegen abgegeben habe, erklärte er, dass er fast alles selber konsumiert habe (pag. 403 Z. 18 ff.). Die Frage des Staatsanwalts, ob er auch Partys unter der Woche geführt habe, bejahte er, ergänzte jedoch, dass er auch alleine Party gemacht habe (pag. 404 Z. 18 ff.). Betreffend die Teilnehmer führte er aus, dass er jeweils nicht alle gekannt habe (pag. 404 Z. 24 ff.).