Auch bezüglich der Bestimmung der Menge des Kokaingemischs, welches er weitergegeben hat beziehungsweise dessen Weitergabe er beabsichtigte, variieren die Aussagen des Beschuldigten stark. So gab er an, dass sie eine Gruppe von Kollegen gewesen seien, die zusammen konsumiert hätten (pag. 189 Z. 139 ff.). Betreffend die Gruppengrösse führte er aus, dass sie 4, 5, 8 Personen gewesen seien. Jeden Tag seien andere Leute dazugekommen (pag. 189 Z. 149 ff.). Auf Frage, was er mit den im Fahrzeug sichergestellten Betäubungsmitteln gewollt habe, erklärte er, dass er diese habe konsumieren wollen (pag. 190 Z. 196 ff.). Im Weiteren