Die Aussagen des Beschuldigten hinsichtlich seines Kokaineigenkonsums respektive hinsichtlich seines Konsumintervalls und der jeweiligen konsumierten Menge sind demzufolge wie erwähnt äusserst schwankend und widersprüchlich. Seine Angaben bewegen sich von zwei Mal die Woche über 0.5 Gramm pro Tag bis hin zu 2 Gramm pro Tag. Am glaubhaftesten dürfte hierbei jedoch ein Wert zwischen der tatnächsten und der darauffolgenden Einvernahme sein. Dies deshalb, da dem Beschuldigten im Rahmen der ersten Einvernahme der Wert von 0.5 Gramm pro Tag vorgehalten wurde und er sodann selber relativierte, dass er nicht jeden Tag so viel konsumiert habe.