Zudem erläuterte er im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass es Tage gegeben habe, an denen er bis zu 2 Gramm konsumiert habe, auch an Wochenenden, an welchen Kollegen dazugekommen seien, habe er viel konsumiert (pag. 402 f. Z. 43 ff.). Er habe jeweils nicht definiert, wie viel er konsumiert habe, es habe ihn einfach durch den Tag bringen sollen (pag. 403 Z. 1 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten hinsichtlich seines Kokaineigenkonsums respektive hinsichtlich seines Konsumintervalls und der jeweiligen konsumierten Menge sind demzufolge wie erwähnt äusserst schwankend und widersprüchlich.