Die Kammer erachtet die Aussagen des Beschuldigten in Bezug auf die Feststellung der Anzahl Bezüge als innerhalb einer gewissen Bandbreite durchaus konstant und grundsätzlich glaubhaft. Auf Vorhalt der Polizei bestätigte er zunächst den Bezug von sechs Päckli innerhalb des fraglichen Jahres. Später war dann von Bezügen alle ein oder zwei Monate die Rede. Die Mindestmenge von sechs Bezügen in der angeklagten Zeitspanne von Juni 2016 bis Juni 2017 ist damit aus Sicht