Im Weiteren hat der Beschuldigte in den nachfolgenden Einvernahmen – an welchen er notwendig verteidigt gewesen ist – erneut Aussagen zu den erfolgten Bezügen getätigt und dabei häufigere Bezüge beschrieben. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 4. April 2018 gab er nämlich an, dass er alle drei Wochen oder ein Mal im Monat Drogen gekauft habe, dies je nach Verbrauch (pag. 191 Z. 231 ff.) resp. er habe plus/minus jeden Monat für CHF 1'500.00 Drogen bezogen (pag. 192 Z. 247). Auch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hat er angegeben, dass er zu Beginn weniger und gegen den Schluss dann 25 Gramm pro Monat gekauft habe (pag. 402 Z. 31 f.).