Bezüge von Kokaingemisch Betreffend die Anzahl Bezüge beziehungsweise betreffend die Anzahl Päckli, welche der Beschuldigte von Juni 2016 bis Juni 2017 bezogen haben soll, gab er in der tatnächsten Einvernahme vom 19. Juni 2017 an, dass er das Kokaingemisch jeweils von einer Person kaufe und wenn es fertig sei, bringe diese Person ihm ein neues. Damit brachte der Beschuldigte zur Kenntnis, dass er nebst den sichergestellten Betäubungsmitteln bereits mehrfach Kokain bezogen hatte (pag. 159 Z. 92