11.3 Subjektive Beweismittel Gestützt auf den Umstand, dass die objektiven Beweismittel hinsichtlich des bestrittenen Sachverhalts keine Hinweise zu liefern vermögen, liegen demnach einzig die Aussagen des Beschuldigten vor, welche Rückschlüsse auf den bestrittenen Sachverhalt und damit die Beweisfragen ermöglichen. Diese sind demnach nachstehend einer detaillierten Würdigung zu unterziehen. 11.3.1 Anzahl Bezüge von Kokaingemisch