Das Protokoll zur Blutentnahme belege hierzu, dass der Beschuldigte circa drei bis vier Mal pro Monat Kokain konsumiere. Folglich handle es sich hierbei nur um einen Gelegenheitskonsum, der die Menge der sichergestellten Betäubungsmittel alleine nicht zu erklären vermöge. Deshalb bestünden gestützt auf dieses objektive Beweismittel Indizien für Weitergabehandlungen.