Diese seien nachvollziehbar, schlüssig, stimmig und es könne ohne Weiteres darauf abgestellt werden. Bei den am 18./19. Juni 2017 sichergestellten Betäubungsmitteln im Fahrzeug und in der Autogarage des Beschuldigten handle es sich um eine grössere Menge harter Drogen, was zwangsläufig die Vermutung aufkommen lasse, dass diese nicht bloss für den Eigenkonsum bestimmt gewesen seien, sondern zumindest teilweise auch zur Weitergabe hätten verwendet werden sollen. Das Protokoll zur Blutentnahme belege hierzu, dass der Beschuldigte circa drei bis vier Mal pro Monat Kokain konsumiere.