401 ff.) gab der Beschuldigte an, dass die Zeit von Juni 2016 bis Juni 2017 seine Absturzzeit gewesen sei. Er habe jeden Abend Betäubungsmittel konsumiert und habe sich nicht mehr im Griff gehabt (pag. 401 Z. 23-25). Auf Vorhalt seiner unterschiedlichen Angaben betreffend seine Konsummengen erklärte er, dass er Angst gehabt habe, dass er nicht weiterkonsumieren könne, und deshalb eine geringere beziehungsweise eine zu tiefe Menge angegeben habe. Er führte aus, dass das Heroin für ihn selber bestimmt gewesen sei (pag. 402 Z. 17-19).