191 Z. 212 ff.). Betreffend das Heroin erklärte er, dass dies sein erster Kauf gewesen sei, vorher habe er das Heroin von Kollegen erhalten (pag. 191 Z. 223 ff.). Hinsichtlich des sichergestellten Kokains in der Garage führte er aus, dass er dieses habe konsumieren wollen (pag. 192 Z. 261 ff.). Zu seinem Betäubungsmittelkonsum gab der Beschuldigte an, dass er seit vier bis fünf Monaten keine Betäubungsmittel mehr konsumiere (pag. 188 Z. 117/120). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. September 2019 (pag. 401 ff.) gab der Beschuldigte an, dass die Zeit von Juni 2016 bis Juni 2017 seine Absturzzeit gewesen sei.