174 Z. 93). Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 4. April 2018 (pag. 180 ff.) gab er auf Frage, wie viel Kokain er konsumiert habe, unverständlich an, dass er es mit Kollegen konsumiert habe (pag. 189 Z. 133 f.). Auf Frage, mit wem er konsumiert habe, schilderte er, dass sie eine Gruppe Kollegen gewesen seien. Am Anfang habe er jedes Wochenende, dann jeden zweiten Tag und am Ende jeden Tag konsumiert (pag. 189 Z. 130 f.). Betreffend die Gruppengrösse führte er aus, dass sie 4, 5, 8 Personen gewesen seien, wobei jeden Tag andere Leute dazugekommen seien (pag. 189 Z. 149 ff.). Betreffend die im Auto sicherge-