Im Weiteren gab er an, dass er manchmal in der Garage in F.________ Drogen konsumiert habe (pag. 162 Z. 221 f.). Hinsichtlich des sichergestellten Kokaingemischs in der Garage in F.________ führte er aus, dass er sich nach dem letzten Konsum nicht mehr daran erinnert habe, dieses dort versteckt zu haben (pag. 163 Z. 271). Es sei für den Eigenkonsum vorgesehen gewesen (pag. 163 Z. 278). Im Rahmen der polizeilichen Einvernahme vom 26. Juli 2017 (pag. 168 ff.) gab der Beschuldigte an, dass er circa zwei Mal die Woche Kokain konsumiere (pag. 169 Z. 28), wobei er dieses fast immer schnupfe und ab und zu auch rauche (pag. 169 Z. 35).