11 10.2.1. Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte gab im Rahmen der delegierten Einvernahme vom 19. Juni 2017 (pag. 157 ff.) zu Protokoll, dass er Kokain konsumiere, Heroin jedoch noch nie konsumiert habe (pag. 159 Z. 72). Der Lieferant wechsle sodann immer ab (pag. 159 Z. 92 f.). Auf Frage, welche Menge man an diesem Ort beziehen könne, gab der Beschuldigte an, dass er jeweils ein Päckli zu 25 Gramm für CHF 1'500.00 bezogen habe, welches ihm sicher für einen, manchmal auch für zwei Monate gereicht habe (pag. 160 Z. 117).