10 weitergegebenen Menge. Bestritten ist weiter, ob das sichergestellte Heroin zur Weitergabe oder lediglich für den Eigenkonsum bestimmt gewesen ist. Sofern man zum Schluss gelangt, dass dieses nicht bloss für den Eigenkonsum bestimmt gewesen war, ist weiter bestritten, welche Menge an Heroin der Beschuldigte beabsichtigte, an Dritte weiterzugeben.