Einen Teil des Kokaingemischs konsumierte er für sich alleine und einen anderen Teil nahm er an Drogenpartys mit, wobei er dieses auf den Tisch legte, sodass – nebst ihm selbst – auch seine Kollegen davon konsumieren konnten. Im Gegenzug brachten auch seine Kollegen Kokain an die Partys mit, wovon der Beschuldigte jeweils konsumieren konnte. Unbestritten ist auch, dass der Beschuldigte am 18. Juni 2017, circa um 23:00 Uhr, von der Polizei angehalten worden ist und im Rahmen der Polizeikontrolle in seinem K.________ 24 Gramm (netto)