9. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Vorliegend unbestritten ist, dass der Beschuldigte während eines Jahres (Juni 2016 bis Anhaltung Juni 2017) Kokain bezog. Zu Beginn bezog er kleinere Mengen, am Ende dann jeweils Päckli zu 25 Gramm für CHF 1'500.00. Das Kokaingemisch hatte stets gute Qualität. Einen Teil des Kokaingemischs konsumierte er für sich alleine und einen anderen Teil nahm er an Drogenpartys mit, wobei er dieses auf den Tisch legte, sodass – nebst ihm selbst – auch seine Kollegen davon konsumieren konnten.