9 Partys zu konsumieren. Gestützt auf die durchschnittliche Teilnehmeranzahl von fünf Personen an den Partys ging die Generalstaatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte 1/5 selber konsumiert und 4/5 weitergegeben habe. Ergo habe er gestützt auf die totale Menge von 92 Gramm 18.4 Gramm alleine konsumiert und 73.6 Gramm durchschnittlich mit fünf Personen geteilt und damit 61.3 Gramm an Dritte abgegeben.