Pack Kokaingemisch à insgesamt mindestens 150 Gramm Kokaingemisch erworben und besessen. Davon hat er einen gewissen Anteil für den Eigenkonsum verwendet und einen gewissen Anteil anlässlich von Drogenpartys unentgeltlich an Kollegen abgeben, damit er von deren Betäubungsmitteln konsumieren konnte und somit hat er Betäubungsmittel Anderen verschafft. Ein ungefährer Anteil von 1/5 war für den Eigenkonsum bestimmt und bei einem Anteil von ungefähr 4/5 hat er Anstalten getroffen, diese Betäubungsmittel anderen Personen zu verschaffen.