Ziff. I. 1.2 der Anklageschrift: Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitzen, Lagern von Betäubungsmitteln und Betäubungsmittel anderen auf andere Weise zu verschaffen, begangen im Zeitraum von Juni 2016 bis mindestens am 19. Juni 2017 alle 1 bis 2 Monate ein Pack Kokaingemisch à 25 Gramm von einem unbekannten Lieferanten im Grossraum D.________ bezogen hat. Er hat ungefähr 6 Pack Kokaingemisch à insgesamt mindestens 150 Gramm Kokaingemisch erworben und besessen.