II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Vorwürfe gemäss Anklageschrift und Würdigungsvorbehalt Die Schuldsprüche wegen Besitz, Lagern, Befördern einer unbekannten Menge an Kokain und Heroin sowie von 31 Gramm (brutto) Haschisch zum Eigenkonsum sowie Konsum einer unbekannten Menge Kokain (Ziff. I. 1.3 der Anklageschrift) sowie wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Ziff. 2 der Anklageschrift) sind – wie erwähnt – zufolge der beschränkten Berufung in Rechtskraft erwachsen, weshalb auf weitere Ausführungen hierzu verzichtet wird.