2. Das Urteil sei der Bundesanwaltschaft mitzuteilen (Art. 28 Abs. 2 BetmG) 5 4.2. Anträge der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ stellte im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung sinngemäss die Anträge, dass das vorinstanzliche Urteil in allen Punkten zu bestätigen sei und die Kosten für das Berufungsverfahren der Staat zu tragen habe (vgl. pag. 590 f.).