_ schuldig erklärt wurde 2.1. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen durch Besitz, Lagern, Befördern einer unbekannten Menge an Kokain und Heroin sowie von 31 Gramm (brutto) Haschisch zum Eigenkonsum, sowie Konsum einer unbekannten Menge Kokain im Zeitraum von 21. September 2016 bis 25. Juli 2017 im Grossraum D.________, E.________ und F.________; 2.2. der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen durch Fahren in fahrunfähigem Zustand am 26. Juli 2017 auf der Strecke L.___