1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen im Zeitraum von Juni 2016 bis 20. September 2016 in D.________, durch Besitz zum Eigenkonsum und Konsum von Kokain infolge Verjährung und ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde;