Schliesslich wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 578 ff.). 4. Anträge der Parteien 4.1. Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin C.________ stellte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 594 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 20. September 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als