3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 15. Januar 2021; pag. 559 ff.), dem ein Auszug aus dem Betreibungsregister, ein Verlustschein-Journal sowie das Erhebungsformular betreffend die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 14. Januar 2021 beigelegt wurden, sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 20. Januar 2021; pag. 573 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Schliesslich wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erneut zur Person und zur Sache befragt (pag.