1. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 03.12.2015 für eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert auf total 7 Jahre. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00. IV. [Amtliche Entschädigung Rechtsanwalt B.________] V. Weiter wird beschlossen: