66 IV. A.________ wird gestützt auf den rechtskräftigen Entscheid des G.________(Gericht) vom … … 20… (X.________ (Verfahrensnummer)) und in Anwendung von Art. 41 und 49 OR verurteilt: 1. Zur Bezahlung von CHF 712.10 Schadenersatz an B.________. 2. Zur Bezahlung von CHF 30'000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 9. November 2010 an B.________. 3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück.