Der Beschuldigte wirkte über einen längeren Zeitraum auf die Straf- und Zivilklägerin ein, bei den Referenzurteilen dauerten die Tathandlungen jeweils nur sehr kurz an. Er nahm mehrere Anläufe mit mehreren Tatmitteln, um der Straf- und Zivilklägerin das Leben zu nehmen. Durch sein mehrjähriges Untertauchen versetzte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin in die Lage, dass sie über den gesamten Zeitraum ständig mit einem Auftauchen des Beschuldigten rechnen musste. Die zugefügten physischen Schmerzen waren erheblich. Jedoch halten sich die physischen Folgen der Tat glücklicherweise in überschaubarem Rahmen.