56 Schädigungen erlitt die Straf- und Zivilklägerin jedoch erhebliche Schmerzen. Zudem machten die Verletzungen einen mehrtätigen Spitalaufenthalt, eine länger andauernde Ergotherapie und eine Narbenkorrekturoperation erforderlich. Aus dem Vorfall vom 9. November 2010 erlitt die Straf- und Zivilklägerin eine psychische Beeinträchtigung. Sie schilderte an der oberinstanzlichen Verhandlung eindrücklich, wie sehr sie ihr Leben nach dem Vorfall umstellen musste, um ein Grundgefühl der Sicherheit wiedererlangen zu können (pag. 910, Z. 26 ff.).