19.34) – 09.08.2018 (pag. 19.99) = 457 Tage 10.08.2018 (pag. 19.101) – 21.10.2018 (pag. 19.144) = 73 Tage Total 573 Tage Die ausgestandene Untersuchungs- und Auslieferungshaft beträgt insgesamt 573 Tage. Seit dem 22. Oktober 2018 befindet sich der Beschuldigte im vorzeitigen Strafvollzug (pag. 19.144). 18.6 Konkretes Strafmass Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 9 ¾ Jahren verurteilt. Die Unter- suchungs- und Auslieferungshaft von 573 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet (Art. 51 aStGB).