Das Strafmass der Einsatzstrafe beträgt 7 ½ Jahre Freiheitsstrafe. 18.3 Asperation für versuchte qualifizierte Brandstiftung 18.3.1 Objektive Tatschwere Die vom Beschuldigten verursachte Feuersbrunst hatte das Potenzial, auf mehrere Wohnungen des achtstöckigen Wohnblocks überzugreifen und so zahlreiche Menschen an Leib und Leben zu gefährden. Dieses Potenzial war im Fall der betroffenen Liegenschaft besonders hoch, weil sie, wie der Beschuldigte wusste, ans Gasnetz angeschlossen war.