Der Beschuldigte unternahm drei Anläufe mit unterschiedlichen Tatmitteln, um den gefassten Vorsatz zu verwirklichen. Er tätigte Massnahmen, um den Erfolgseintritt zu begünstigen, so etwa der hinterrücks erfolgte Initialangriff und das zu Boden zerren der Straf- und Zivilklägerin. Einen ersten Fluchtversuch aus der Wohnungstür vereitelte der Beschuldigte, indem er der Straf- und Zivilklägerin nachlief, sie bei der Wohnungstür abpasste und sie würgte. Erst nachdem er ausgerutscht war, den Halt an der Straf- und Zivilklägerin verloren hatte und diese aus dem Küchenfenster zu fliehen beabsichtigte, liess der Beschuldigte von seinem Vorsatz ab.