Zunächst griff er sie hinterrücks, unvermittelt und ohne jeglichen vorgängigen Konflikt mit dem Hammer an. Er nutzte dabei den Umstand, dass die am Küchentisch sitzende Straf- und Zivilklägerin ihm den Rücken zugekehrt hatte und einen grossen Teil der Küche nicht einsehen konnte, für seinen unerwarteten Angriff aus. Der Angriff erfolgte in der vormals ehelichen, vertrauten Wohnung, wo die Straf- und Zivilklägerin bis rund einen Monat zuvor gewohnt hatte. Nach dem initialen Hammerschlag unternahm der Beschuldigte mehrere Anläufe, um seine damalige Ehefrau zu töten.