Sie befand sich deswegen noch bis ins Jahr 2020 in psychotherapeutischer Behandlung, auf die sie zwischenzeitlich immerhin verzichten kann. Der persönliche Eindruck vor der Kammer und die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin bestätigen, dass ihr Leben seit Jahren von Ängsten überschattet und ihre Lebensqualität merklich beeinträchtigt ist. Unter der Verwerflichkeit des Handelns ist zu beachten, dass der Beschuldigte während des dynamischen Geschehens in drei Etappen auf die Straf- und Zivilklägerin gewaltsam einwirkte. Zunächst griff er sie hinterrücks, unvermittelt und ohne jeglichen vorgängigen Konflikt mit dem Hammer an.