49 Zivilklägerin jedoch im Alltag nicht wesentlich eingeschränkt. So ist sie bereits seit Langem vollständig arbeitsfähig. Schwer wiegen die vom Beschuldigten zugefügten psychischen Beeinträchtigungen. Die Straf- und Zivilklägerin musste viele Bereiche ihres Privatlebens anpassen und legt noch heute ein Vermeidungsverhalten an den Tag. Sie befand sich deswegen noch bis ins Jahr 2020 in psychotherapeutischer Behandlung, auf die sie zwischenzeitlich immerhin verzichten kann.