Physisch ist die Straf- und Zivilklägerin aufgrund einer Sensibilitätsstörung an der linken Hand und im Bereich des Nackens dauerhaft beeinträchtigt. Die Sensibilitätsstörung an der linken Hand manifestiert sich unter anderem in einer minimal beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit des Daumens (pag. 94.5). Die Sensibilitätsstörung im Bereich des Nackens manifestiert sich durch rezidivierende Kopfschmerzen, worunter sie noch nach zehn Jahren phasenweise leidet (pag. 907, Z. 18 ff.). Eine Verbesserung dieser Beschwerden ist kaum mehr zu erwarten. Gleiches gilt offensichtlich für die zahlreichen Narben.