15. Versuchte qualifizierte Brandstiftung (Ziff. I.2. der Anklageschrift) 15.1 Vorbemerkungen Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Vorinstanz in Bezug auf diesen Tatvorwurf den Vorbehalt anbrachte, den angeklagten Sachverhalt auch unter dem Aspekt der versuchten qualifizierten Brandstiftung zu würdigen (pag. 687). Diese rechtliche Würdigung steht somit auch der Kammer offen. 15.1.1 Objektiver Tatbestand Gemäss Art. 221 Abs. 1 aStGB wird wegen Brandstiftung mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer vorsätzlich zum Schaden eines andern oder unter Herbeiführung einer Gemeingefahr eine Feuersbrunst verursacht.