In diesem Wissen liess er zunächst von ihr ab, liess sie blutend und benommen am Boden liegen. In den darauffolgenden Geschehnissen manifestierte der Beschuldigte seine Insistenz am gefassten Vorsatz. Als er bemerkte, dass die Straf- und Zivilklägerin vom Küchenboden aufgestanden war und zur Wohnungstür rannte, lief er ihr hinterher